LEITSÄTZE FÜR BAUFÜHRUNG UND PLANUNG
   
Das Oberstes Ziel ist die zufriedene Bauherrschaft ( Kunde )
   
Kundenwünsche ( Begehrlichkeiten ) abklären und nach Möglichkeit erfüllen.
Beratung und Beistand bei der Entscheidungsfindung.
Kostenermittlung und laufende Information über deren Entwicklung während der Bauphase (Kostentransparenz).
Bauabläufe koordinieren um Emissionen so gering als möglich zu halten.
Ausreichende Gesamt- und Detailplanung. - Motivieren und fördern von guter Zusammenarbeit unter den Handwerkern.
   
Um die Leitsätze einzuhalten sind folgende Punkte zwingend, können aber in der Reihenfolge variieren.
   
1.
Kontaktaufnahme mit Kunden
2.
Abklärung von Bauvorhaben - Kundenwünschen - Notwendigkeiten - Realisierbarkeit - und Kostendach
3.
Richtofferte
4.
Bauvorschriften - Baureglement - Feuerschutz - Amt für Umweltschutz - Tierschutz
5.
Planung, ev. - Detailplanung unter Beizug von Spezialisten und Handwerkern
6.
Bauermittlung oder Baugesuch
7.
Offerten einholen
8.
Kostenzusammenstellung und Abklärung über Finanzierung der Bauherrschaft
9.
Arbeitsvergabe
10.
Baustellenplanung: Zufahrt - Installationen - Werksleitungen - Parkplätze - Nachbargrundstücke
11.
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
12.
Ev. Koordinationssitzung mit Handwerkern
13.
Terminplanung und Unternehmerliste
14.
Baubeginn
15.
Abgabe von Planunterlagen und Information über besondere Bauvorschriften, Details, Vorkommnisse und dgl.
16.
Information über die Massnahmen in Sachen Rücksichtnahme gegenüber der Bauherrschaft und den Nachbarn
17.
Einbezug der Handwerker in Detaillösungen
18.
Durchsetzung von Bauvorschriften ( Feuerschutz, AVU, SUVA, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz )
19.
Laufend sind Ausführung und Ausmasse zu überprüfen um die Kostentransparenz zu gewährleisten
20.
Unkompliziertes, korrektes, und speditives - Bearbeiten von Ausmasskontrollen, Teilzahlungen, und Schlussabrechnungen
21.
Endkontrollen und Bauabnahmen.
22.
Bauübergabe an Kunde
23.
Zusammenstellung von Schlussabrechnungen
24.
Kostenzusammenstellungen für Gebäudeschätzungen, Steuererklärung (Energiesparmassnahmen, Gebäudeunterhalt, usw.)
   

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Rudolf Schmid. 20.10.2006